Rundenwettkampfordnung

Sportschützenkreis 9 Hochrhein im Südbadischen Sportschützenverband e.V.

Rundenwettkampfordnung
Stand: 01. März 2009
Gültig ab 01.10.2009



1. Allgemeines:

Rundenwettkämpfe dienen der sportlichen Ertüchtigung, der kameradschaftlichen Verbundenheit und zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Schützen.
Sie sollen die persönlichen Kontakte unter den Schützen, Mannschaften und Vereinen fördern.
Alle Schützen, welche über deren Verein dem Südbadischen Sportschützenverband gemeldet sind, können an den Wettkämpfen teilnehmen.
Aus Gründen einer einfacheren Lesbarkeit ist diese Rundenwettkampfordnung in der männlichen Form abgefasst, sie gilt selbstverständlich auch sinngemäß in der weiblichen Form.

2. Wettbewerbe und Schusszahlen:

Bei genügender Beteiligung werden Rundenwettkämpfe in den nachfolgenden Disziplinen durchgeführt:

Kleinkalibergewehr liegend 60 Schuss 5 Schuss pro Scheibe
Kleinkalibergewehr Dreistellung (Standardgewehr) 30 Schuss 5 Schuss pro Scheibe
Kleinkaliber Sportpistole 30 Schuss
(15 Schuss Präzision, 15 Schuss Duell)
Luftgewehr 40 Schuss max. 1 Schuss pro Spiegel (Streifen)
Luftpistole 40 Schuss 5 Schuss pro Scheibe
Luftgewehr - Auflageschießen 30 Schuss max. 1 Schuss pro Spiegel (Streifen)
Luftpistole – Auflageschiessen 30 Schuss 5 Schuss pro Scheibe
Kleinkalibergewehr Auflageschießen 30 Schuss 5 Schuss pro Scheibe

Werden die Rundenwettkämpfe auf eine elektronische Scheibe geschossen, gilt die Sportordnung unter lfd. Nr. 0. 4. 5

Anmerkung zum Auflageschießen: Es gibt eine Mannschaftswertung, Einzelwertung entsprechend
der Altersklasse.
Diese Wettbewerbe werden an einem Tag, auf einer vorher bestimmten Anlage durchgeführt.



3. Teilnehmer / Teilnahmeberechtigung:

Die Anzahl der Mannschaften und Einzelschützen richtet sich nach der jeweiligen Meldung der Vereine.

Die Wettkämpfe Kleinkalibergewehr liegend, Kleinkalibergewehr Dreistellung, KK-Sportpistole finden von
Februar bis September, die Luftgewehr- und Luftpistolen-Wettkämpfe von Oktober bis Februar statt.
KK-Auflage von Juni bis September, LG-Auflage von Oktober bis Februar.

Die Vereine oder Mannschaften bestimmen einen Mannschaftsführer.
Dieser ist rechtzeitig per Meldeblatt an den Rundenwettkampfleiter zu melden.





Die Mannschaftsführer sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wettkämpfe verantwortlich.
Unregelmäßigkeiten sind dem Rundenwettkampfleiter zu melden. Sie können auf der Rückseite der Ergebnisliste vermerkt werden. Es ist unbedingt darauf zu achten, daß die Wettkämpfe für alle Mannschaften korrekt nach der Rundenwettkampfordnung verlaufen.

Eine Mannschaft besteht aus 5 Schützen eines Vereins. Die Mannschaft kann sich aus Schützen aller Klassen zusammensetzen. Jugend oder Schüler können sowohl bei Jugend und/oder bei Schützen mitschießen.



4. Termine / Wettkampforte:

Die Termine werden vom Rundenwettkampfleiter festgelegt.
Die festgelegten Endtermine sind für alle Mannschaften bindend. Sie sind grundsätzlich einzuhalten, ebenso die Reihenfolge der Wettkämpfe.

Jede Mannschaft hat drei Heim- und drei Auswärtskämpfe zu absolvieren. ( Ausnahme: KK- Liegend)
Der Mannschaftsführer der Gastmannschaft (reisende Mannschaft) hat sich rechtzeitig zur Terminfestlegung mit dem gegnerischen Mannschaftsführer in Verbindung zu setzen.

Ein Vor- oder Nachschießen ist nicht gestattet !!!

Den Mannschaftsführern wird gestattet, einen Wettkampf auf zwei Tage anzusetzen. Die Zeitspanne darf aber vier Tage nicht überschreiten. (z.B. Donnerstag und Sonntag)
Um einen ordnungsgemäßen Wettkampf zu gewährleisten, sind beide Mannschaftsführer verpflichtet, an jedem Wettkampftag anwesend zu sein.
Ist ein Wettkampf abgeschlossen, darf für diesen nicht mehr nachgeschossen werden. Der Endtermin spielt dabei keine Rolle.



5. Wertung (Mannschafts- und Einzelwertung):

Das Mannschaftsergebnis setzt sich aus den Einzelergebnissen der drei besten Schützen zusammen.



6. Ermittlung des Rundenkampfsiegers / Auszeichnung:

Rundenkampfsieger wird die Mannschaft mit der höchsten Gesamtringzahl aus den Wettkämpfen.
Bei Ringgleichheit entscheidet das Mannschaftsausschussergebnis.

Der Schütze mit der höchsten Gesamtringzahl wird Rundenkampfsieger.
Bei Ringgleichheit entscheidet das Ausschußergebnis.

Soweit für die einzelnen Disziplinen Wanderpokale vorhanden sind, erhält ihn die jeweilige Siegermannschaft. Diese gehen nach dreimaligem Gewinn hintereinander oder fünfmaligem Gewinn außer der Reihe in den Besitz der jeweiligen Siegermannschaft über. Der Gewinner hat den Pokal zu gravieren.
Außerdem erhalten die drei ersten Mannschaften Urkunden.

Die drei ersten Einzelschützen erhalten Medaillen.

Die Siegerehrung der Rundenwettkämpfe findet, soweit die Kämpfe abgeschlossen sind, am Kreisschützentag und für die restlichen Kämpfe am letzten Wettkampftag statt.

In den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole kann bei mindestens 10 Teilnehmerinnen eine Damen-Einzelwertung vorgenommen werden.

Jugendliche, die in der Schützenklasse mitschießen, werden nicht gesondert aufgeführt.





7. Durchführung:

Grundlage für die Durchführung der Rundenwettkämpfe ist die Rundenkampfordnung des Südbadischen Sportschützenverbandes e.V. und dieser Rundenwettkampfordnung in Verbindung mit der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. und der jeweiligen Ausschreibung
.

Der Rundenkampfleiter teilt die Mannschaften je nach Anzahl der Meldungen in Vierer- oder Dreiergruppen ein. In der Vierergruppe treten die Mannschaften zweimal, in den Dreiergruppen dreimal gegeneinander an.

Ist eine Mannschaft (5 Schützen) beim ersten Wettkampf nicht vollzählig, kann sie noch aufgefüllt werden.
Diese fünf Schützen können während der Runde nicht mehr ausgewechselt werden.

Eine Jugendmannschaft setzt sich aus der Jugend- und Schülerklasse zusammen.

Die Ergebnislisten sind bis zum Endtermin an den Rundenkampfleiter zu senden.
Später eingehende Listen werden für die Gesamtwertung nicht mehr berücksichtigt.
Die Ergebnislisten sind von beiden Mannschaftsführern zu unterzeichnen.

Weitere Schützen können außer Konkurrenz teilnehmen. Sie werden in der Einzelwertung aufgeführt, müssen aber beim ersten Einsatz auf der Ergebnisliste gekennzeichnet sein.
Sollten kein Schütze gekennzeichnet sein, wird automatisch ab Schütze 6 AK gewertet.

Ein Schütze kann in einer Disziplin nur in einer Mannschaft mitschießen. Er darf auch nicht in dieser Disziplin in einem anderen Kreis teilnehmen.
Ein Schütze darf nach dreimaligem Einsatz in höheren Ligen nicht mehr in der Kreisklasse schießen.

Die Scheiben für die Wettkämpfe stellt die Heimmannschaft
. Bei allen Disziplinen sind nur fortlaufend numerierte Scheibensätze zu verwenden (laufende druckereimäßig angebrachte Nummern).
Als Probescheiben sind Scheiben nach der Sportordnung zu verwenden (bei Kleinkaliber- und Luftpistolen-Wettbewerben mit schwarzem Dreieck, bei Luftgewehr der 5-er Streifen).

Die Wettkampfzeiten richten sich nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.

Die Scheibensätze können von Rundenkampfleiter stichprobenweise angefordert werden.

Die Scheibensätze dieser Wettkämpfe sind vom gastgebenden Verein 14 Tage nach Endtermin aufzubewahren.

8. Veröffentlichung:
Personenbezogene Daten und Ergebnisse werden gespeichert, übermittelt, sowie im Internet veröffentlicht.
Nach jeder abgeschlossenen Runde werden die Ergebnisse in der Homepage des Sportschützenkreis 9 Hochrhein und in der Presse veröffentlicht und können dort nachgelesen werden.
Eine zusätzliche Information der Mannschaftsführer entfällt.

9. Auf- und Abstieg:

Die erstplatzierte Mannschaft der Kreisklasse (Luftgewehr und Luftpistole) steigt in die Kreisliga auf.

Verzichtet die erstplazierte Mannschaft auf den Aufstieg in die Kreisliga und die Mannschaftsschützen bleiben im gleichen Verein, so muß sie mit den gleichen Schützen in der Kreisklasse für ein Jahr außer Konkurrenz schießen.

Die weiteren Bedingungen sind unter Pos. 7 der Rundenwettkampfordnung des Südbadischen Sportschützenverbandes nachzulesen.

Das Startgeld beträgt € 20,-- je Mannschaft und Wettbewerb,
€ 4.-- je weiterer Einzelschütze.
€ 7,-- bei Einzelwettbewerb. (KK-+ LG/LP-Auflage)

Änderungen der Richtlinien werden vom Kreisvorstand beschlossen.
.

Lauchringen, den 11.Februar 2009



Kreisschützenmeister Rundenwettkampfleiter Kreissportleiter



Oskar Albrecht Hubert Kaiser Eberhard Jehle